Leistungen
Entlastungsbetrag: 131 Euro, die viele verschenken

Jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad bekommt 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld liegt bei der Pflegekasse und muss aktiv abgerufen werden. Wer nichts tut, verliert es.
Wofür der Betrag gedacht ist
Der Entlastungsbetrag finanziert Angebote, die den Alltag erleichtern. Dazu zählen Betreuung stundenweise, Alltagshilfen wie Einkaufen und Kochen sowie hauswirtschaftliche Unterstützung. Anbieter müssen von der Pflegekasse anerkannt sein.
So läuft die Abrechnung
Der Dienstleister rechnet entweder direkt mit der Pflegekasse ab oder stellt eine Rechnung an die Familie. Die Rechnung wird dann bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht. Nicht genutzte Beträge lassen sich in das Folgejahr übertragen, verfallen aber am 30. Juni.
Häufige Fehler
Viele Familien nutzen den Betrag nicht, weil sie den Ablauf nicht kennen. Manche zahlen private Betreuung selbst und übersehen, dass anerkannte Anbieter das Geld hätten abrufen können. Ein Anruf beim Pflegestützpunkt klärt in wenigen Minuten, welche Anbieter vor Ort infrage kommen.
Häufig gesucht zu diesem Thema
Kurze Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Was ist der Entlastungsbetrag?
125 Euro monatlich für Betreuung, Alltagshilfe und Haushaltsdienste, zweckgebunden und nur gegen Rechnung.
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
Wofür kann man den Entlastungsbetrag nutzen?
Tagespflege, Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen und Haushaltshilfe von anerkannten Anbietern.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein, nur gegen Rechnung erstattet. Direkte Auszahlung an Angehörige ist nicht möglich.
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Halbjahr übertragen, danach verfallen sie.
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja, im gleichen Kalenderjahr. Übertrag bis 30. Juni des Folgejahres möglich.
Wer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nur nach Landesrecht anerkannte Anbieter. Nachbarn und Angehörige nur eingeschränkt.
Wie beantrage ich den Entlastungsbetrag?
Rechnungen einreichen bei der Pflegekasse. Kein separater Antrag nötig.
Kann man Entlastungsbetrag und Sachleistungen kombinieren?
Ja. Bis zu 40 Prozent nicht genutzter Sachleistungen können in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.
Was ist der Unterschied zum Pflegegeld?
Pflegegeld ist frei verfügbar, der Entlastungsbetrag zweckgebunden und nur über Rechnung nutzbar.
Häufige Fragen
Kann ich das Geld für Angehörige nutzen?
Nein. Der Entlastungsbetrag darf nur an anerkannte Anbieter oder ehrenamtlich organisierte Dienste fließen.
Weiterlesen
Verhinderungspflege: So nutzen Angehörige die Entlastung
Bis zu 1.685 Euro pro Jahr für Ersatzpflege. Voraussetzungen, Antrag und typische Fehler.
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege: Der Unterschied einfach erklärt
Zwei Leistungen, zwei Zwecke. Wann welche Form passt und wie man sie clever kombiniert.
Pflegegrad 2: Alle Leistungen im Überblick
Was steht Betroffenen mit Pflegegrad 2 tatsächlich zu? Pflegegeld, Sachleistungen und Extras aktuell erklärt.