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Leistungen

Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial

3 Min. LesezeitAktualisiert 18.7.2026

Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchsmaterialien. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Standardpaket, das per Post nach Hause kommt.

Was enthalten ist

Ein typisches Paket enthält Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Die konkrete Zusammenstellung darf frei gewählt werden, solange die Pauschale nicht überschritten wird.

Antrag in wenigen Minuten

Anerkannte Anbieter übernehmen den Antrag komplett. Familien unterschreiben ein Formular, danach kümmert sich der Anbieter um die Genehmigung bei der Pflegekasse. Ab dem ersten Monat wird das Paket dann regelmäßig geliefert.

Häufig gesucht zu diesem Thema

Kurze Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutz, Mundschutz und Schutzschürzen.

Wer bekommt die 42 Euro Pflegehilfsmittel?

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause versorgt werden.

Muss ich für die Pflegebox etwas zahlen?

Nein. Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, bis 42 Euro monatlich.

Wie beantrage ich die Pflegebox?

Anbieter aussuchen, Formular ausfüllen, dieser kümmert sich um die Genehmigung bei der Kasse.

Was ist in einer Pflegebox enthalten?

Meist Handschuhe, Flächen- und Handdesinfektion, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Zusammensetzung frei wählbar.

Wie oft kommt die Pflegebox?

Monatlich per Post nach Hause, oft mit flexiblem Bestellintervall.

Werden ungenutzte Beträge übertragen?

Nein. Nicht genutzte 42 Euro verfallen am Monatsende.

Wo bekomme ich eine Pflegebox?

Bei Sanitätshäusern, Apotheken oder spezialisierten Onlineanbietern.

Kann ich Pflegehilfsmittel selbst kaufen?

Ja, aber dann bleibt die Erstattung schwieriger. Direkter Vertrag mit einem Lieferanten ist einfacher.

Gibt es weitere Pflegehilfsmittel?

Ja, technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Notruf. Diese werden separat verordnet.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad?

Ab Pflegegrad 1, sofern die Person zu Hause versorgt wird.

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