Angehörige
Pflegezeit und Familienpflegezeit: Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Wer plötzlich einen Angehörigen pflegt, steht oft vor der Frage, wie das mit dem Beruf zusammenpasst. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben klare Rechte, die viele nicht kennen.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Für bis zu zehn Arbeitstage kann jeder Beschäftigte kurzfristig fehlen, um eine akute Pflegesituation zu organisieren. In dieser Zeit gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, ähnlich dem Kinderkrankengeld.
Pflegezeit bis zu sechs Monate
In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten kann eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten beantragt werden. Der Antrag muss zehn Arbeitstage vorher schriftlich erfolgen. Das Gehalt entfällt anteilig, ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie federt die Lücke ab.
Familienpflegezeit bis zu 24 Monate
In Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten ist eine Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu zwei Jahre möglich. Auch hier ist das zinslose Darlehen abrufbar. Nach der Pflegezeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit.
Häufig gesucht zu diesem Thema
Kurze Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um dieses Thema.
Was ist die Pflegezeit?
Bis zu sechs Monate vollständige Freistellung von der Arbeit zur häuslichen Pflege naher Angehöriger.
Was ist die Familienpflegezeit?
Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeit.
Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?
Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden für die Pflege naher Angehöriger.
Gibt es Geld während der Pflegezeit?
Ja, ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie in Höhe von etwa der Hälfte des ausfallenden Nettoeinkommens.
Wie beantrage ich Pflegezeit?
Zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen. Umfang und Dauer angeben.
Was ist die kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Bis zu zehn Arbeitstage bezahlte Auszeit zur Organisation einer akuten Pflegesituation.
Wer sind nahe Angehörige?
Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner, Kinder, Enkel, Geschwister und Schwiegerkinder.
Ist man während der Pflegezeit versichert?
Ja. Kranken- und Rentenversicherung laufen über die Pflegekasse weiter.
Kann ich Pflegezeit verlängern?
Ja, insgesamt bis zu 24 Monate Familienpflegezeit. Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Bin ich während der Pflegezeit gekündigt geschützt?
Ja. Ab Ankündigung besteht Kündigungsschutz bis zum Ende der Freistellung.
Häufige Fragen
Kann der Arbeitgeber ablehnen?
Nur bei kleinen Betrieben unter der jeweiligen Schwelle. Sonst gibt es einen Rechtsanspruch.
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